| Das Gesetz vom 9. Mai 2008, welches am 1. Juni 2008 in Kraft getreten ist, verpflichtet alle Hundebesitzer ihre Hunde bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Jeder Hund muss von seinem Besitzer, spätestens 4 Monate nach der Geburt des Hundes, bei der Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Der Besitzer erhält eine Anmeldebescheinigung, die aufzubewahren ist. A) Bei der Anmeldung sind vorzulegen : 1. ein tierärztliches Attest mit Angabe der Rasse, der Identifizierungsnummer (obligatorisch ab 1. Januar 2010) sowie Angaben zur Tollwutimpfung ; 2. eine Bescheinigung einer gültigen Haftpflichtversicherung für vom Hund verursachte Schäden. Hunde, welche bei Inkrafttreten des Gesetzes älter als 4 Monate sind, müssen bis spätestens zum 28.02.2009, unter denselben Bedingungen wie zuvor beschrieben, bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Bei Wohnortwechsel des Eigentümers oder bei Wechsel des Besitzers des Hundes, muss die Anmeldung respektiv die Ummeldung bei der Gemeindeverwaltung innerhalb Monatsfrist erfolgen. Die Anmeldebescheinigung ist vorzulegen und wird durch eine neue ersetzt. B) Die Anmeldung der als «gefährlich eingestufte Hunde»*, erfolgt in 2 Etappen : 1. die Anmeldung wie oben unter A) beschrieben ; 2. spätestens 18 Monate nach der Geburt des Hundes müssen folgende Dokumente bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden : - Diplom einer bestandenen Dressurprüfung des Hundes ; - tierärztliche Bescheinigung der Kastration ; - Diplom eines bestandenen Ausbildungskurses des Hundehalters. * Staffordshire bull terrier, Mastiff, American Staffordshire terrier, Tosa.. Formulare welche auf der Gemeindeverwaltung erhältlich sind: oder auf unserer Internetseite unter Publications - Formulaires -Bescheinigungsformular für den Tierarzt -Anmeldeformular + Formular zum melden gefährlicher Hunde -Verfahren zum melden gefährlicher Hunde |