In welchen Fällen muss ein Energiepass erstellt werden?
Für neu zu errichtende Wohngebäude und bei baugenehmigungspflichtigen Renovierungsarbeiten an bestehenden Wohngebäuden ist der Energiepass seit dem 1. Januar 2008 erforderlich. Bei Eigentümerwechsel (nur im Falle eines Verkaufs) oder Mieterwechsel für bestehende Wohngebäude ist der Energiepass ab dem 1. Januar 2010 Pflicht. Werden nicht baugenehmigungspflichtige Änderungen am bestehenden Wohngebäude oder an den technischen Anlagen, die einen erheblichen Einfluss auf das energetische Verhalten des Wohngebäudes haben, muss ebenfalls ab dem 1. Januar 2010 ein Energiepass erstellt werden.
http://www.myenergy.lu/de/besser_wohnen/kauf_verkauf_vermietung/energiepass
Anfrage Energiepass Luxemburg
http://www.energiepass.lu/