Biometrischer Reisepass
Ab dem 28. August 2006 wurde der neue biometrische Pass in Luxemburg eingeführt. Um dem Reglement CE n° 2252/2004, vom 13 Dezember 2004, Rechnung zu tragen, hat 29. Juni 2009 die Herstellung der zweiten Generation der biometrischen Pässe begonnen.
Die bisher ausgestellten Pässe werden bis zu ihrem ersten Ablaufdatum gültig bleiben. In Ausnahmefällen kann das Passbüro die Pässe der Serie C gegen einen neuen Pass austauschen. Eine Verlängerung der Pässe der Serien C, F und G (biometrischer Pass ohne Fingerabdrücke) kann nicht mehr erfolgen. Ein neuer Passantrag muss bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Wie in der Vergangenheit, erfolgt der Antrag für die Erlangung eines luxemburgischen Passes im lokalen Einwohnermeldeamt.
Der Antragssteller muss zuerst die Kosten für den neuen Pass überweisen.
Mit dem Zahlungsbeleg sowie seinem alten Pass oder seinem Personalausweis begibt sich der Antragssteller zur Gemeindeverwaltung.
Die dafür befugten Gemeindebeamten nehmen die alphanumerischen Daten aus dem Bevölkerungsregister, sowie den Abdruck des rechten und des linken Zeigefingers, ein Passfoto und die Unterschrift.
Die Fingerabdrücke sind nicht erforderlich bei
| - | Kindern unter 12 Jahren |
| - | Personen die dazu körperlich nicht in der Lage sind (Bescheinigung eines Arztes oder Arbeitgebers muss vorgelegt werden) |
Das Passfoto, das vor Ort bei der Gemeinde angefertigt wird, muss den Regeln der OACI entsprechen. Ausnahmen zu den internationalen Bestimmungen bestehen für Babys und Kleinkinder. Das Passbüro in der Hauptstadt verfügt über eine Vorrichtung zum Scannen von Passfoto-Abdrucken. Wer Passfotos bei einem Fotografen anfertigen lässt, reicht seinen Antrag nicht bei der Gemeindeverwaltung, sondern direkt beim Passbüro in der Hauptstadt ein.
Nachdem die persönlichen Daten im Einwohnermeldeamt aufgenommen wurden, werden sie auf abgesichertem elektonischen Weg zum Passbüro gesendet, wo der neue Pass angefertigt wird. Die Daten dürfen dort maximal 2 Monate gespeichtert werden.
Die neuen Pässe können bereits nach 7 - statt wie bisher 10 - Arbeiststagen nach dem Antrag beim Passbüro abgehollt werden.
Der Antragsteller erhält bei Einreichung des Antrags eine Quittung vom Einwohnermeldeamt. Normalerweise kann der Reisepass nach ungefähr 7Arbeitstagen nach Antrag beim Passbüro in Luxemburg gegen Vorzeigen der Quittung abgeholt werden. Für die Einwohner, die ihren Pass bei der Gemeindeverwaltung in Diekirch abholen, liegt die Frist bei 25 Arbeitstagen.
Die Gültigkeit eines Reisepasses für Erwachsene und Kinder ab 4 Jahre beträgt 5 Jahre.
Kindern bis zum Alter von 4 Jahre wird ein Pass wird für 2 Jahre ausgestellt.
Der biometrische Reisepass kann nicht verlängert werden.
Die Gebühr für die Ausstellung eines biometrischen Passes mit einer Gültigkeit von 5 Jahren beträgt 30 €.
Für die Pässe einer Gültigkeit von 2 Jahren beträgt dieser Betrag 20€.
Die Gebühr muss im Voraus durch Einzahlung auf das Postscheckkonto des Passamtes CCPL IBAN LU46 1111 1298 0014 0000 mit dem Vermerk "Demande de passeport biométrique Name / Vorname" entrichtet werden. Die Bankspesen, die sich aus einer Überweisung ergeben, dürfen in keinem Fall zu Lasten des Passamtes sein.
Der Antragsteller muss bei der Einreichung seines Antrags bei der Gemeinde den Nachweis der Zahlung erbringen.
| ACHTUNG: Bevor Sie Ihre Reise unternehmen, versichern Sie sich, dass die Gültigkeit Ihres Passes ausreicht, um sich in der Gesamtheit der Länder aufzuhalten, die Sie zu besuchen wünschen. Einige Länder gewähren nur den Personen ein Eingangsvisum, die einen Pass mit einer Gültigkeit von wenigstens 6 Monaten nach Ablauf des gewünschten Visums, vorlegen. |
Ausländische Bürger wenden sich an die Botschaft oder das Konsulat ihrer jeweiligen Länder.